Der Klügere sorgt vor – Bestattungsvorsorge

Seit Jahren sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in allen Vorsorge- und Bestattungsfragen

Denken Sie an die Zukunft – Bestattungsvorsorge geht uns alle an!

Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich. Der Gedanke an den Tod gehört zu den Themen, die wir alle gerne vermeiden, den in unserer Vorstellung sind wir unsterblich. Jedoch sind wir es alle leider nicht.

Vorsorge bedeutet, selbst zu bestimmen – Vorsorge bedeutet, Notwendiges zu regeln.
Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – Vorsorge bedeutet aber auch, Angehörige zu entlasten.

Mit einer Bestattungsvorsorge organisieren Menschen die eigene Beisetzung zu Lebzeiten Ort und Ablauf der Bestattung können selbst bestimmt werden.Vorsorge

Eine gesicherte Regelung zu Lebzeiten entlastet jeden

Rechtzeitig Vorsorge zu treffen entlastet Ihre Hinterbliebenen sowohl emotional als auch finanziell. Sie und Ihre Angehörigen müssen sich um nichts mehr kümmern. Ihre letzte Reise ist bis ins Detail geplant und wird von uns genau nach Ihren Wünschen durchgeführt.

Als Ihr vertrauenswürdiger Bestatter in Duisburg gehören wir selbstverständlich der BT Bestattungstreuhand GmbH an bei der alle Vorsorgegelder treuhänderisch und vor allem sicher hinterlegt werden. Wir bieten Ihnen kostenfreie Beratung und fachgerechte Betreuung in allen Belangen rund um das Thema Bestattungen an.

Rufen Sie uns an 0203 – 57931122

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

In einem Vorsorgevertrag legen Sie Ihre Wünsche für Ihre Bestattung fest: Neben der Art der Beerdigung (z. B. Erd-, Feuer-, See-, Baum- oder anonyme Bestattung) wählen Sie z. B. den Friedhof und das Grab aus und können all dies bereits fest bestimmen. Auch Regelungen zur Grabpflege und die Organisation der Trauerfeier können hierin niedergelegt werden. Welche Möglichkeiten bei Bestattungen in Duisburg im Einzelnen zur Verfügung stehen, erläutern wir Ihnen gerne.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, warum aufschieben? Eine Bestattungsvorsorge dient dazu, Ihre Angehörigen in der schwierigen Trauersituation zu entlasten und ihnen schwere Entscheidungen abzunehmen. Gleichzeitig verhelfen Sie ihnen damit zu der Gewissheit, Ihre letzten Wünsche erfüllt zu haben. Gerne erläutert Ihnen Ihr Bestatter in Duisburg die Details eines solchen Vertrages.

Ja! Es handelt sich dabei um Verträge zwischen zwei Parteien – dem Bestatter und der vorsorgenden Person – die auch nach dem Ableben des Vertragspartners Rechtsgültigkeit behalten. Da in diesem besonderen Fall die Totenfürsorgepflicht hinter den zuvor festgelegten Wünschen des Verstorbenen zurücktritt, können die Hinterbliebenen keine Änderungen veranlassen; die Einrede durch Dritte ist ausgeschlossen.

Nein, grundsätzlich ist eine Vorauszahlung kein Muss. Zu bedenken ist jedoch, dass die wirtschaftliche Situation im Todesfall kaum einschätzbar ist. Wenn beispielsweise Pflegebedürftigkeit eintritt und/oder den Angehörigen die finanziellen Mittel fehlen, kann die vertraglich vereinbarte Bestattung möglicherweise so nicht mehr ausgeführt werden.Es ist daher sinnvoll, die Kostendeckung sicherzustellen.

Dies ist beispielsweise durch die Begründung eines Treuhand- oder Vorsorgekontos bei uns (Bestattungen Baumann) möglich, auf das ein- oder mehrmalige Zahlungen geleistet werden. Alternativ kann auch eine Sterbegeldversicherung mit ein- oder mehrmaligen Einzahlungen abgeschlossen werden. Selbstverständlich ist der Einsatz einer bereits bestehenden Lebens- oder Sterbegeldversicherung ebenfalls möglich.

Wir als Ihr verantwortungsvoller Bestatter in Duisburg deponieren die von Ihnen geleisteten Zahlungen auf einem Treuhandkonto. Die Verwahrung auf einen Treuhandkonto verhindert, dass das dortige Guthaben im Fall einer Insolvenz von Dritten eingezogen werden kann.

In einem Treuhandvertrag hinterlegte Beträge sind als sogenannt zweckgebundene Gelder geschützt. Weder Pflegeheime noch (Sozial-) Behörden können diese einfordern.

Anders wie beim Treuhandvertrag gelten auf einem Sparbuch deponierte Gelder nicht als zweckgebunden, so dass im Falle der Bedürftigkeit von den Behörden hierauf zugegriffen werden kann. Da das Sparbuch mithin für eine Bestattungsvorsorge keine ausreichende Sicherheit bietet, raten wir  hiervon ab.

Der Vorsorgevertrag kann jederzeit, aber nur vom Vorsorgenehmer selbst geändert werden. Damit wird sichergestellt, dass der Wunsch des betroffenen Menschen vorrangig gegenüber den Totenfürsorgepflichtigen ist. Die Einrede Dritter ist nicht möglich und kein Erbe kann in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen.