URNE ZUHAUSE AUFBEWAHREN

Urne zu Hause – Nähe und Trost bewahren

Die Urne mit nach Hause nehmen – Sie wünschen sich, die Urne Ihres Liebsten mit nach Hause zu nehmen? Es ist eine Möglichkeit, einen geliebten Menschen nah bei sich zu haben und den persönlichen Abschied im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Die Urne zu Hause bietet Trost, die Nähe und die Freiheit, den letzten Willen des Verstorbenen zu respektieren.

Warum die Urne zu Hause behalten?

Die Urne zu Hause aufzubewahren, fühlt sich für viele einfach richtig an. Sie können den Verstorbenen spürbar in Ihrer Umgebung fühlen und sich auf eigene Weise verabschieden. Darüber hinaus ermöglicht die Urne zu Hause Selbstbestimmung: Sie entscheiden selbst, was mit der Urne geschehen soll und schaffen einen Raum, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Auch persönliche Rituale lassen sich so persönlicher gestalten. Fotos, Kerzen oder kleine Erinnerungsstücke machen die Urne zu Hause zu einem würdevollen Ort der Erinnerung und des Gedenkens.

Urne zu Hause/ Garten

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Urnen mit nach Hause nehmen, ist das legal?

Nur in den beiden Bundesländer Bremen und Rheinland-Pflaz ist es gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Urne mit nach Hause zu nehmen. Für alle anderen Bundesländer gilt weiterhin die Pflicht, die Urne auf einem Friedhof zu bestatten. Das bedeutet: Die Urne zu Hause aufzubewahren, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Wird die Asche nicht ordnungsgemäß bestattet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Sofern eine Behörde Kenntnis davon erhält.

Im Falle einer erfolgreichen Kontrolle kann das Ordnungsamt eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro verhängen. Allerdings ist nur der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, für eine deutsche Behörde, nie ein Grund eine Hausdurchsuchungen zuveranlassen. Zudem ist eine Ornungswidrigkeit keine Straftat.

Die Urne zu Hause   – Rechtliche Möglichkeiten

  • Rheinland-Pfalz: Seit Oktober 2025 ist erlaubt die Urne nach Hause zu bekommen, wenn der Verstorbene dies schriftlich festgelegt hat und seinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte.
  • Bremen: Seit 2014 ist es unter bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt, die Asche nach der Kremation im eigenen Garten zu verstreuen. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz in Bremen hatte und dass der Garten für die Öffentlichkeit jederzeit frei zugänglich ist.  

Möchten Menschen aus NRW, die Urne mit nach Hause nehmen,

bleibt nur der Weg über das benachbarte Ausland wie den Niederlanden oder der Schweiz. Dort bekommt die Familie oder Angehörige die Urne zur freien Verfügung ausgehändigt. Und können dann selber entscheiden was mit der Urne ihres geliebten Menschen passiert.

Wichtiger Hinweis: Sobald die Urne oder Asche auf deutschen Hoheitsgebiet ist, gilt deutsches Recht. Und es herrscht wieder Friedhofszwang. Die Urne muss dann auf einen Friedhof bestattet werden.

Sprechen Sie mit uns.

Gerne sind wir Ihnen behilflich, die richtige Entscheidung zu treffen. – Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten es gibt.

 

Urne mit nach hause2

Rufen Sie uns unverbindlich an unter:

0203 – 57 93 11 22

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