Urne mit nach Hause nehmen – Ist das erlaubt?

 Urne zu Hause behalten – Der Wunsch

Die Urne mit nach Hause nehmen – Sie wünschen sich, dass Sie die Urne Ihres Liebsten bei Ihnen zu Hause ihre letzte Ruhe findet? Mit diesem Anliegen sind Sie nicht allein. Der Wunsch die Urne von seinem Liebsten mit nach Hause zu nehmen, wird uns immer öfter zugetragen.

Viele Hinterbliebene wünschen sich, dass sie die Urne des Verstorbenen zu Hause aufbewahren zu können. Viele Angehörige verbinden damit oft das tröstliche Gefühl, dass der wertvolle Mensch immer noch in der Nähe ist – und das nicht nur in unseren Gedanken und Erinnerungen.

Urnen mit nach Hause nehmen – Ist das legal?

Aber ist dies auch erlaubt? Wir geben Ihnen die Antwort auf die Frage, ob man in Deutschland die Urne mit nach Hause nehmen darf.

Urne mit nach hause2
Urne im Haus behalten

Warum ist es nicht erlaubt, die Urne mit nach Hause zunehmen?

In Deutschland besteht nach wie vor die Verpflichtung zur Bestattung auf einem Friedhof. Der Körper oder die Asche eines Verstorbenen darf ausschließlich in dafür vorgesehenen Bereichen wie einem Friedhof oder einem Bestattungswald beigesetzt werden. Das bedeutet, dass die letzte Ruhestätte für Verstorbene in offiziellen Gräbern liegen muss, unabhängig von der Art der Bestattung (Erdbestattung oder Feuerbestattung).

Außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe ist dies grundsätzlich untersagt. Diese Regelung zielt hauptsächlich darauf ab, einen würdevollen Umgang mit den Verstorbenen auf Friedhöfen sicherzustellen und die dauerhafte Zugänglichkeit der Grabstätte für die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Friedhofspflicht gilt übrigens nur für Menschen. Tierurnen darf man im Haus oder im Garten aufstellen.

Die Urne zu Hause – Wie sieht es bei unseren Nachbarn aus?

Wie sieht es eigentlich in den Nachbarländern aus? Ist es dort erlaubt, die Urne mit nach Hause zu nehmen? Ja, in der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden ist es unkompliziert möglich, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Angehörige können dort völlig frei entscheiden, was mit der Urne ihres geliebten Verstorbenen passiert.

Möchten Menschen aus Deutschland, die Urne mit nach Hause nehmen, bleibt nur der Weg über das benachbarte Ausland wie den Niederlanden oder die Schweiz. Dort bekommt die Familie oder Angehörigen die Urne zur freien Verfügung ausgehändigt.

Wichtiger Hinweis:  Sobald die Urne oder Asche auf deutschen Hoheitsgebiet ist, gilt deutsches Recht. Und es herrscht wieder Friedhofszwang. Die Urne muss dann auf einen Friedhof bestattet werden

 

 

Urne zu Hause/ Garten
Urne zu Hause/ Garten

Was passiert, wenn ich die Urne trotzdem mit nach Hause nehme?

Wird die Asche nicht ordnungsgemäß bestattet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit.

Sofern eine Behörde Kenntnis davon erhält, dass sich eine Urne zu Hause in Privatbesitz befindet, erfolgt die Beschlagnahme und eine Zwangsbestattung auf Kosten der Angehörigen. Zudem kann im Falle einer Kontrolle, die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 1.500 Euro geahndet werden.

Allerdings ist nur der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, für eine deutsche Behörde, nie ein Grund zu drakonischen Maßnahmen zu greifen, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen. Wegen der Unverhältnismäßigkeit wären solche Maßnahmen auch unzulässig. Und eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat.

Grundsätzlich sollte jeder Person das Recht gewährt werden, ihren persönlichen Weg zur Trauerbewältigung zu finden, unter Berücksichtigung der praktischen Möglichkeiten und im Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wir nehmen Ihr Anliegen ebenso ernst wie Sie selber. 

Sprechen Sie mit uns.

Gerne sind wir Ihnen behilflich, die richtige Entscheidung für die Trauerbewältigung zu treffen.

Rufen Sie uns unverbindlich an unter:

0203 – 57 93 11 22

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