Die Urne zu Hause aufbewahren.
Die Urne mit nach Hause nehmen – Sie wünschen sich, dass Sie die Urne Ihres geliebten Menschen bei Ihnen zu Hause ihre letzte Ruhe findet ? Mit diesem Anliegen sind Sie nicht allein. Der Wunsch sich in aller Ruhe von seinem Liebsten im eigenen Heim zu verabschieden wird uns immer öfter zugetragen. Viele Hinterbliebene wünschen sich, dass sie die Urne des Verstorbenen zu Hause aufbewahren zu können. Damit verbinden Angehörige oft das tröstliche Gefühl, dass der wertvolle Mensch immer noch nah ist – und das nicht nur in unseren Gedanken und Erinnerungen.
Aber ist dies auch erlaubt? Wir geben Ihnen die Antwort auf die Frage, ob man in Deutschland die Urne mit nach Hause nehmen darf.

Die Urne mit nach Hause nehmen, geht das?
In den meisten Ländern der Welt ist es möglich die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.
Leider ist dieses in Deutschland ist nicht erlaubt. Hier gilt als eines der wenigen Länder der Friedhofszwang. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Urnen nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen.Hierdurch sollen alle Menschen die Möglichkeit bekommen, sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Eine Ausnahme gibt es in Deutschland jedoch: Vor einigen Jahren wurde in Bremen das Bestattungsgesetz geändert und ermöglicht Hinterbliebenen die Asche des Verstorbenen auf einem Privatgrundstück, also im eigenen heimischen Garten, zu verstreuen. Dafür müssen aber ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Aber in den restlichen Bundesländern ist dies nicht möglich.
Ganz anders sieht es im benachbarten Ausland (Schweiz und Niederlande) aus. Hier dürfen Angehörige frei und legal entscheiden, wo die Asche ihrer Verstorbenen ihre letzte Ruhe findet. So ist es etwa in den Niederlanden offiziell erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen und in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Die Aufbewahrung der Urne im eigenen Haus oder Garten ist in vielen Länder durchaus üblich.
Sprechen Sie mit uns. Gerne sind wir Ihnen behilflich, die richtige Entscheidung zu treffen.
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„URNE ZU HAUSE „ – WIE SIEHT DIE RECHTLICHE SITUATION AUS?
In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname und Urnen nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen.
Für Deutsche, die freier über die Urnenasche verfügen bzw. die Urne mit nach Hause nehmen möchten, bleibt nach aktueller deutscher Rechtslage also nur der Weg über die Schweiz oder den Niederlanden.
Wichtiger Hinweis: Sobald die Urne oder Asche auf deutschen Hoheitsgebiet ist, gilt deutsches Recht. Und es würde im Falle einer Kontrolle eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln (Ordnungswidrigkeit) darstellen. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die Urne nach Deutschland einzuführen und diese nicht zu bestatten!

Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat.
Die Urne mit nach Hause zu nehmen ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. D.h. es findet keine strafrechtliche Verfolgung statt. Aber es können Bußgelder für diese Ordnungswidrigkeit und Kosten für eine Zwangsbeisetzung festgelegt werden.
Allerdings ist nur der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, für eine deutsche Behörde, nie ein Grund zu drakonischen Maßnahmen zu greifen, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen. Wegen der Unverhältnismäßigkeit wären solche Maßnahmen auch unzulässig.