Was muss ich tun im Todesfall?

Was ist zu tun im Todesfall, wenn ein geliebter Mensch stirbt? Dies ist oft eine schwere Situation für die Hinterbliebenen und dennoch müssen viele Dinge sofort organisiert und entschieden werden. Und bei allem Weiteren helfen wir Ihnen gerne.

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Tritt der Tod in der Wohnung ein, muss dieser zwingend als erstes durch eine:n Ärztin:Arzt bestätigt werden. Nach einer Untersuchung, der sogenannten Leichenschau, wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dazu kann die:der Hausärztin:Hausarzt angerufen werden, da diese:r die verstorbene Person in der Regel am besten kennt. Alternativ können das aber auch über die Ärztezentrale (116 117)  oder den Notruf (112) gerufene Ärzt:innen übernehmen.

Erst danach, wenn der Arzt  den Totenschein ausgestellt hat, uns anrufen.

24 Std. erreichbar 0203-57931122

Tritt ein Todesfall im Krankenhaus oder in einem Altenheim ein, wird der Arzt vom Krankenhaus/ Altenheim informiert. Der Todesfall muss in jedem Fall als erstes durch eine:n Ärztin:Arzt bestätigt werden. Nach einer Untersuchung, der sogenannten Leichenschau, wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Diese Aufgabe vom Fachpersonal vor Ort übernommen.

Wichtig : Der Bestatter wird immer von den Angehörigen angerufen, nicht vom Krankenhaus oder Altenheim!

Der Tod ist unweigerlich mit bürokratischem Aufwand verbunden. Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung. Um die Beisetzung durchzuführen und Abmeldungen (Krankenkasse, Rente etc.) erledigen zu können,

benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Todesbescheinigung (nur bei Hausterbefälle)
  • Geburtsurkunde bei ledigen
  • Heiratsurkunde, wenn verheiratet
  • Scheidungspapiere, wenn geschieden zusätzlich zur Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des: der verstorbenen Ehepartners : Ehepartnerin (falls verwitwet)
  • Meldebescheinigung (wenn Sterbeort nicht Wohnort)
  • Oder Personalausweis
  • Übersicht über die laufenden Verträge, wenn diese durch uns gekündigt werden sollen

Alle Unterlagen erhalten Sie anschließend selbstverständlich zurück.

Weitere Unterlagen die wir benötigen, die sie nicht zurück erhalten

– Rentenbescheid**

– Krankenkassenkarte

– Lebens-Sterbegeldversicherung**

** falls vorhanden

In einem akuten Sterbefall  in der Wohnung oder Pflegeheim ist es  sinnvoll uns anzurufen, wenn bereits eine Todesbescheinigung ausgestellt wurde. Sie haben dann noch genug Zeit, um Sich persönlich und in Ruhe zu verabschieden. Erst dann müssen die Verstorbenen von uns abgeholt werden. Sollte der Sterbefall in einen Krankenhaus eintreten, reicht es wenn Sie uns ab 8 Uhr morgens kontaktieren. Wir leiten dann alle weiteren Schritte ein.