Was tun nach der Bestattung?

Ein Trauerfall bringt zahlreiche Dinge mit sich, die nach der Beerdigung von den Angehörigen zu erledigen sind: Unter anderem müssen der Nachlass geregelt und der Haushalt aufgelöst, Versicherungen gekündigt und weitere Personen informiert werden. 

Viele Hinterbliebene wissen nicht welche Aufgaben nach einer Bestattung auf sie zukommen oder sind damit in ihrer Ausnahmesituation schlichtweg überfordert. Als Bestatter in Duisburg werden wir immer wieder nach den wichtigsten Erledigungen gefragt, die wir in der nachfolgenden Übersicht einmal für Sie zusammengestellt haben.

Bestattungen in Duisburg
  • Welche Dinge muss ich abmelden oder beantragen?
  • Witwen- und Witwerrente
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Hausrat- und Gebäudeversicherung 
  • KFZ – Versicherung
  • KFZ – Versicherung
  • Mietvertrag
  • Strom, Telefon 
  • Rundfunk GEZ 
  • Abonnements 
  • Vereine
  • Dienstleistungen (Lebensmittellieferung)
  • Daueraufträge
  • Social Media ( Facebook usw.)
  • Konten bei Banken
  • Büchern
  • DVD´s
  • Krankenbetten
  • Hilfsmittel von Krankenkassen (Badewannenlifter)
nach der Bestattung

Ausführliche Erklärungen:

Hinterbliebenenrente 

Wer bis zum Tode eines Ehepartners mit diesem verheiratet war, hat einen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Dieser Anspruch sollte innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Sterbefalls bei der Rentenstelle geltend gemacht werden, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Unfallversicherung 

Falls der Verstorbene über eine eintrittspflichtige Unfallversicherung verfügt hat, sollten Sie mit dieser umgehend Kontakt aufnehmen. Um die Regulierung in die Wege zu leiten, benötigt die Versicherung die Sterbeurkunde, einen ärztlichen Nachweis der Todesursache und gegebenenfalls eine Kopie der staatsanwaltschaftlichen Freigabe. Wenn der Tod nicht durch einen Unfall eingetreten ist, sollten Sie die Versicherung zeitnah unter Vorlage der Sterbeurkunde kündigen. 

Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung 

Handelt es sich bei der privaten Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung um gemeinsame Versicherungen von Ehegatten oder Lebenspartnerschaften, wird das Versicherungsverhältnis durch den Tod eines der Partner nicht beeinträchtigt. Um die Verträge auf den hinterbliebenen Partner allein zu übertragen, ist die Versicherung mittels Vorlage der Sterbeurkunde zu informieren. War der Verstorbene alleinstehend, erlischt das Vertragsverhältnis mit dem Tod automatisch. 

Hausrat- und Gebäudeversicherung 

Wenn der versicherte Grundbesitz an einen Hinterbliebenen vererbt wird, geht auch der Versicherungsschutz der Hausrat- und Gebäudeversicherung auf den Erben über. Anderenfalls ist die Versicherung unter Vorlage der Sterbeurkunde abzumelden. 

KFZ-Versicherung

Als Hinterbliebener können Sie die Möglichkeit nutzen, die KFZ-Versicherung auf sich umschreiben zu lassen und so den Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen zu übernehmen. Wenn Sie das Fahrzeug des Verstorben veräußern, sollten Sie auch an die Kündigung der KFZ-Versicherung denken. Zuviel gezahlte Beiträge werden Ihnen üblicherweise von der Versicherung erstattet.

Was tun nach der Bestattung

Banken und Sparkassen 

Auch Kreditinstitute, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sollten durch Vorlage der Sterbeurkunde informiert werden. Daueraufträge und Lastschriften (z. B. für Miete, Strom etc.) werden im Allgemeinen zunächst weiterhin von dem Konto eingezogen, sofern der oder die Hinterbliebene eine Vollmacht für das entsprechende Konto vorweisen kann. Ist dies nicht der Fall, wird das Konto gelöscht. 

Mietvertrag 

Entgegen der weit verbreiteten Meinung endet das Mietverhältnis einer Wohnung nicht mit dem Tod des Mieters! War der Verstorbene verheiratet, geht der Mietvertrag automatisch auf den Ehepartner über. In diesem Fall kann der Vermieter nur aus wichtigem Grund kündigen; diesbezüglich existieren jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Mieterschutzbund oder Ihrem Rechtsanwalt. 

Wenn der Verstorbene alleinstehend war, können die Erben wie auch der Vermieter das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Beachten Sie dabei aber, dass eine solche Kündigung innerhalb eines Monats ab Eintritt des Sterbefalls erfolgen muss! Auch dieser Kündigung sollten Sie eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen. 

Rundfunkgebühren

Im Zuge der Auflösung des Haushalts des Verstorbenen sind auch die Rundfunkgeräte von der GEZ abzumelden. Entsprechende Vordrucke für Ab- und Ummeldungen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Vergessen Sie nicht, der Abmeldung eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.

Abonnements 

Hatte der Verstorbene Zeitschriften, gebührenpflichtige TV-Sender oder ähnliches abonniert, sollten Sie diese unter Beifügung einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen. Beachten Sie bitte, dass hierfür unbedingt die Schriftform erforderlich ist! Geleistete Vorauszahlungen können unter Umständen zurückverlangt werden. 

Vereine 

Die Mitgliedschaft in einem Verein endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds, ohne dass es einer Kündigung durch die Erben bedarf. Informieren Sie aber bitte dennoch unbedingt die Vereine vom Tod ihres Mitglieds, damit diese die interne Löschung der Mitgliedschaft veranlassen können. 

Arbeitsstelle 

Wenn der Verstorbene bis zu seinem Tod noch als Arbeitnehmer berufstätig war, sollten Sie umgehend den Arbeitgeber (bzw. bei Beamten den Dienstherren) von dem Sterbefall unterrichten. War der Verstorbene selbstständig, informieren Sie bitte:

  • seine Mitarbeiter 
  • die Auftraggeber und Kunden (bzw. bei Künstlern die Agentur)
  • den Steuerberater und
  • den zuständigen Berufsverband.

Offene Rechnungen und Forderungen

Überprüfen Sie bitte unbedingt, ob noch Rechnungen des Verstorbenen zu begleichen sind (Bestellungen, Lohnkosten bei Selbstständigen etc.) und auch, ob noch Forderungen von Seiten des Verstorbenen bestehen (Gehälter bzw. Honorare oder unbezahlte Rechnungen).

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zu Punkten haben, die hier nicht aufgeführt sind, helfen wir Ihnen als erfahrener Bestatter in Duisburg selbstverständlich gerne weiter. 

Rufen Sie uns an unter: 0203-57931122, wir helfen gern